(EU-) Taxonomie-Verordnung

Die Verordnung (EU) 2020/852, welche vom Europäischen Parlament und Rat beschlossen wurde, dient der Schaffung eines Rahmens zur Förderung nachhaltiger Investitionen und der Änderung der Verordnung 2019/2088. Die EU-Taxonomie stellt ein Klassifikationssystem dar, welches ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält, jedoch keine Kategorisierung sozial nachhaltiger Aktivitäten vorsieht. Eine nachhaltige Investition kann entweder mit der Taxonomie im Einklang stehen oder nicht, abhängig von ihrem ökologischen Ziel.

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