AfA

Die Absetzung für Abnutzung (AfA) oder Abschreibung ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Die AfA bezieht sich auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten von abnutzbarem Anlagevermögen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer auf die Jahre verteilt. Dadurch wird erreicht, dass Anschaffungsgüter, die einen bestimmten Wert überschreiten, nicht sofort in vollem Umfang als Betriebsausgabe abgezogen werden.

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Yuki Pape

Yuki Pape sammelte während und nach ihrem Bachelor-Studium am Glion Institute of Higher Education umfassende Erfahrungen in der internationalen Luxus-Hotellerie, mit Stationen in Tokyo und Dubai. Zuletzt absolvierte sie ein Management-Training im Bereich Business Development im Waldorf Astoria Berlin.

Seit September 2024 ist sie Teil des Wiener Teams von mrp hotels und unterstützt sowohl im Asset Management als auch in Strategy & Advisory.
„Die Hotellerie fasziniert mich, weil sie ein echtes People-Business ist und sich individuell auf Gäste einstellt. Besonders spannend finde ich es, Optimierungspotenziale zu entdecken, ohne dabei die Gastfreundschaft aus den Augen zu verlieren.“