AfA

Die Absetzung für Abnutzung (AfA) oder Abschreibung ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Die AfA bezieht sich auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten von abnutzbarem Anlagevermögen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer auf die Jahre verteilt. Dadurch wird erreicht, dass Anschaffungsgüter, die einen bestimmten Wert überschreiten, nicht sofort in vollem Umfang als Betriebsausgabe abgezogen werden.

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