Die Abkürzung M&A steht im wirtschaftlichen Kontext für die Bezeichnung Mergers & Acquisitions und bezeichnet damit in der Regeln eine Zusammenführung von Unternehmen.
„Merger“ definiert zwei eigenständige Unternehmen, welche durch Fusionen oder Verschmelzungen zu einem wirtschaftlichen und rechtlichen Unternehmen firmieren.
„Acquisitions“ bezeichnet den Erwerb eines ganzen Unternehmens oder einzelner Unternehmenseinheiten.